Die strikte Beachtung der Vorgaben des Datenschutzgesetzes ist für uns ein zentrales Thema. Wir verfolgen daher laufend Massnahmen zur Verbesserung und weiteren Erhöhung der Datensicherheit. Dies beinhaltet nicht nur technische und organisatorische Massnahmen, sondern auch notwendige Anpassungen der vereinsinternen Mitgliederpflichten.
Wie wir unsere Daten bearbeiten, wird in unserer Datenschutzerklärung für Kreditnehmende bzw. unserer allgemeinen Datenschutzerklärung beschrieben.
Alle Daten, welche unsere Mitgliedfirmen über ihre Kunden bzw. Kredit- , Leasing- oder Karteninteressenten melden und in unserer Datenbank geführt werden, müssen korrekt sein.
Die IKO-Mitglieder tragen gemäss Statuten und Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihnen entsprechend KKG gemeldeten Daten, denn nur sie sind in der Lage, die Korrektheit zu überprüfen und sicherzustellen.
Unsere Mitgliedfirmen werden vom Verein durch Informationen und konkrete fallbezogene Beratung in datenschutzrechtlichen Belangen unterstützt.
Im Hinblick auf die konsequente Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen begleitet die Geschäftsstelle der IKO zudem Beanstandungen betreffend möglicherweise falscher Daten, sofern Betroffene ihr Anliegen nicht direkt mit der für die gemeldeten Daten verantwortlichen Firma erledigen können.
Nach IKO-Statuten und –Reglement dürfen unsere Mitglieder die Daten aus unserer Datenbank ausschliesslich zur Kredit- und Antragsprüfung verwenden. Sonstige Verwendung, wie z.B. zu Marketingzwecken oder die Weitergabe an unbefugte Dritte, ist strikte untersagt.