Vereinsmitglieder der IKO sind Unternehmen, welche gewerbsmässig an Privatpersonen Kreditverkäufe finanzieren, Kredite in irgendeiner Form gewähren, Miet- und Leasingverträge über bewegliche Güter abschliessen bzw. bevorschussen oder Kreditkarten und Zahlungsverkehrskarten herausgeben, die dem Konsumkreditgesetz (KKG) unterstellt sind.