Entsprechend Artikel 5, Absatz 1 unserer Statuten werden als Mitglieder Unternehmungen aufgenommen, welche gewerbsmässig Konsumkredite gewähren bzw. Konsumkreditverträge im Sinne von Art. 1, KKG abschliessen und über sämtliche für dieses Geschäft gemäss Gesetz erforderliche Bewilligungen verfügen (Art. 39, KKG).

Für die Aufnahme in den Verein ist bei der Geschäftsstelle ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das dafür erforderliche Formular kann direkt bei unserer Geschäftsstelle bestellt werden.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.